Forschungszulage

Scientec Consulting bietet eine umfangreiche Beratung zur steuerlichen Forschungszulage (Forschungszulagengesetz) an

Zunächst die wichtigsten Vorteile und Voraussetzungen der steuerlichen Forschungszulage:

  • themenoffen: Grundlagenforschung, industrielle Forschung, experimentelle Entwicklung, auch Auftragsforschung möglich
  • Antragsteller muss in Deutschland Einkommenssteuer- oder körperschaftssteuerpflichtig sein; auch die selbständige Arbeit eines Unternehmers fällt darunter
  • es besteht ein Rechtsanspruch: bei einem positiven Bescheid von der Bescheinigungsstelle setzt das Finanzamt die Höhe der Zulage fest. Andere Förderungen, z. B. ZIM fallen nicht darunter.
  • die Zulage kann rückwirkend (ab 2.1.2020) beantragt werden. Bei ZIM geht das nicht (keine Rückwärtsförderung).

Ablauf: 2-stufiges Verfahren

1. Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung bei der Bescheinigungsstelle

2. Antrag auf Festsetzung der Forschungszulage beim zuständigen Finanzamt

 

Gewichtung bei der Beurteilung in der Bescheinigungsstelle Forschungszulage

Höhe der maximalen Förderung im Jahr

  • max. Förderbetrag beträgt 4 Mio. EUR pro Jahr (ab 1.7.20 bis 30.6.26); daraus ergibt sich bei einem Fördersatz von 25 % eine Forschungszulage von 1 Mio EUR! Bei Auftragsforschung sind es 15 %, also max. 600 T EUR
  • bei verbundenen Unternehmen kann der Maximalbetrag nur einmal in Anspruch genommen werden.
  • die Forschungszulage wird vom Finanzamt als Gutschrift auf die Steuerschuld angerechnet und ggf. ausgezahlt

Wichtig: zu beachten

  • Beihilferegelungen beachten (de-minimis)
  • keine Doppelförderung (nicht FuE zweimal abrechnen)
  • nicht für Unternehmen in Schwierigkeiten (z. B. Insolvenz)

Was macht Scientec Consulting?

  • kostenlosen Fördercheck
  • Workshop zum Forschungszulagengesetz (FZulG), Entwicklung der Ideen
  • Erstellung der förderrelevanten Texte und Prüfung

Wenn Sie Fragen haben oder eine maßgeschneiderte Lösung für Ihr Unternehmen benötigen, rufen Sie an!